Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der AMS Baumpflege GbR und ihren Kunden über Baumpflegearbeiten sowie sonstige gärtnerische und landschaftspflegerische Leistungen.
Kunden können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.
Individuelle Vereinbarungen zwischen AMS Baumpflege und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Vertragsschluss und Angebote
Angebote von AMS Baumpflege sind, sofern im jeweiligen Angebot nichts anderes angegeben ist, 28 Tage ab Angebotsdatum gültig.
Ein Vertrag kann insbesondere schriftlich, persönlich, telefonisch, per E-Mail oder über Nachrichtendienste wie WhatsApp zustande kommen.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise aus den individuell mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen.
3. Leistungsumfang und zusätzliche Arbeiten
AMS Baumpflege bietet insbesondere folgende Leistungen an:
- Baumpflege und Kronenpflege
- Totholzentfernung
- Lichtraumprofilschnitt
- Baumfällungen
- Arbeiten mit Seilklettertechnik
- Obstbaumschnitt
- Hecken- und Gehölzschnitt
- Beseitigung von Sturmschäden
- Häckselarbeiten
- weitere gärtnerische und landschaftspflegerische Arbeiten nach Absprache
Zusätzliche oder geänderte Leistungen können auch während der Ausführung vereinbart werden.
Soweit hierdurch ein zusätzlicher Aufwand oder zusätzliche Kosten entstehen, wird der Kunde vor Durchführung der betreffenden Zusatzleistung hierüber informiert. Die Zusatzleistung wird erst nach entsprechender Abstimmung mit dem Kunden ausgeführt, soweit nicht aus Sicherheitsgründen sofortiges Handeln erforderlich ist.
4. Termine und witterungsbedingte Verschiebungen
Vereinbarte Ausführungstermine können insbesondere aufgrund ungünstiger Witterung, Sturm, Starkregen, außergewöhnlicher Hitze, gefährlicher Bodenverhältnisse, kurzfristiger Sicherheitsrisiken, Krankheit oder anderer von AMS Baumpflege nicht zu vertretender Umstände verschoben werden.
Dies gilt insbesondere dann, wenn eine sichere oder fachgerechte Durchführung der Arbeiten am vereinbarten Termin nicht gewährleistet werden kann.
AMS Baumpflege informiert den Kunden über eine erforderliche Verschiebung so früh wie unter den jeweiligen Umständen möglich.
Aus einer solchen berechtigten Terminverschiebung entstehen dem Kunden keine Schadensersatzansprüche, soweit AMS Baumpflege die Ursache der Verschiebung nicht zu vertreten hat.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür zu sorgen, dass das Grundstück sowie die für die Arbeiten erforderlichen Flächen zugänglich sind.
Soweit erforderlich, sind insbesondere geeignete Zufahrten, Stell- und Arbeitsflächen freizuhalten.
Der Kunde hat AMS Baumpflege auf ihm bekannte Besonderheiten hinzuweisen, die für eine sichere Durchführung der Arbeiten von Bedeutung sein können.
Hierzu gehören insbesondere:
- ober- oder unterirdische Leitungen und Kabel,
- Bewässerungsanlagen,
- Schächte und sonstige unterirdische Einrichtungen,
- empfindliche Pflaster-, Rasen- oder Gartenflächen,
- bauliche Besonderheiten,
- bereits bekannte Schäden oder Gefahrenstellen.
Eine Verpflichtung des Kunden zur Mitteilung besteht nur hinsichtlich solcher Umstände, die ihm bekannt sind oder die er bei zumutbarer Sorgfalt erkennen kann.
6. Erforderliche Genehmigungen
Soweit für die beauftragten Arbeiten behördliche Genehmigungen oder vergleichbare Freigaben erforderlich sind, übernimmt AMS Baumpflege nach entsprechender Abstimmung grundsätzlich deren Einholung.
Hierdurch entstehende Gebühren und sonstige Fremdkosten werden dem Kunden berechnet, sofern sie nicht bereits ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
Die Durchführung genehmigungspflichtiger Arbeiten erfolgt erst nach Vorliegen der erforderlichen Genehmigung.
7. Nicht erkennbare Schäden und Gefahren
Bei Bäumen, Gehölzen und Grundstücken können Schäden oder Gefahren bestehen, die vor Beginn der Arbeiten trotz fachgerechter Besichtigung nicht erkennbar sind.
Hierzu können insbesondere verdeckte Fäulnis, Höhlungen, nicht erkennbare Stamm- oder Wurzelschäden, Bodenveränderungen sowie verdeckte Leitungen oder sonstige Einrichtungen gehören.
Werden während der Arbeiten Umstände festgestellt, durch die eine Fortsetzung der ursprünglich vorgesehenen Arbeiten eine Gefahr für Personen oder erhebliche Sachwerte darstellen würde, ist AMS Baumpflege berechtigt und verpflichtet, die Arbeiten zu unterbrechen, abzubrechen oder die Arbeitsweise den veränderten Umständen anzupassen.
Soweit möglich, wird das weitere Vorgehen mit dem Kunden abgestimmt.
Zusätzliche Leistungen oder zusätzlicher Aufwand werden dem Kunden vor ihrer Durchführung mitgeteilt, soweit nicht zur unmittelbaren Gefahrenabwehr sofortiges Handeln erforderlich ist.
8. Schnittgut, Holz und Entsorgung
Der Umgang mit anfallendem Holz, Schnitt- und Häckselgut richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung mit dem Kunden.
Soweit im Angebot die Abfuhr und Entsorgung vorgesehen ist, werden die hierfür entstehenden Kosten entsprechend dem voraussichtlichen Umfang des abzutransportierenden Materials als gesonderte oder im Angebot ausgewiesene Pauschale berücksichtigt.
Häckselgut wird grundsätzlich durch AMS Baumpflege abgefahren, sofern mit dem Kunden nicht vereinbart wird, dass es auf dem Grundstück verbleiben soll.
9. Preise und Zahlung
Es gelten die im jeweiligen Angebot oder anderweitig individuell vereinbarten Preise.
Zusätzliche Leistungen, die auf Wunsch des Kunden oder aufgrund nachträglich festgestellter, bei Vertragsschluss nicht erkennbarer Umstände erforderlich und mit dem Kunden vereinbart werden, werden zusätzlich berechnet.
Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Aufträgen mit einem Auftragswert ab 1.000 Euro kann individuell eine angemessene Voraus- oder Abschlagszahlung von bis zu 30 Prozent des Auftragswertes vereinbart werden.
Zahlungen können per Überweisung oder nach vorheriger Absprache in bar erfolgen.
Im Falle des Zahlungsverzugs ist AMS Baumpflege berechtigt, die gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen sowie weitere gesetzlich zulässige Verzugskosten geltend zu machen.
10. Kündigung und kurzfristige Absage durch den Kunden
Der Kunde kann einen Werkvertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vor Fertigstellung kündigen.
Bereits erbrachte Leistungen sowie tatsächlich entstandene und nicht mehr vermeidbare Kosten können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
Hierzu können insbesondere bereits angefallene Anfahrts-, Miet-, Material-, Genehmigungs- oder sonstige Fremdkosten gehören.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche von AMS Baumpflege im Falle einer Kündigung bleiben unberührt.
11. Abnahme und Mängel
Soweit die vereinbarte Leistung einer Abnahme zugänglich ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Abnahme.
Sollte der Kunde einen Mangel feststellen, ist AMS Baumpflege Gelegenheit zu geben, den beanstandeten Zustand zu prüfen und eine gegebenenfalls geschuldete Nacherfüllung vorzunehmen.
Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden bleiben unberührt.
12. Haftung
AMS Baumpflege haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Für Schäden aufgrund von Umständen, die weder bekannt noch bei der gebotenen fachlichen Sorgfalt erkennbar waren, haftet AMS Baumpflege nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Dies gilt insbesondere für verdeckte Leitungen, unterirdische Einrichtungen sowie nicht erkennbare Vorschäden an Bäumen oder sonstigen Gegenständen.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.
13. Verbraucher und Widerrufsrecht
Verbrauchern kann bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
In diesen Fällen erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich des gesetzlichen Muster-Widerrufsformulars.
Wünscht der Verbraucher, dass AMS Baumpflege bereits vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, ist hierfür gegebenenfalls eine gesonderte ausdrückliche Erklärung des Verbrauchers erforderlich.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere verbraucherschützende Bestimmungen, bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags und der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: August 2026